Stand dieser AGB-Version ist der 01. November 2023
1. Allgemeines
1.1 Anbieter
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Küster IT-Architektur, Inhaber Sascha Küster, Borgwisch 17, 24536 Neumünster, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE283260513, Telefon: +49 (0) 4321 9637523, E-Mail: info@kuester-it.de (im Folgenden gekürzt: Küster-IT).
1.2 Geltung der AGB
Alle Geschäftsbeziehungen, welche zwischen Küster-IT und deren Kunden entstehen, werden auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung geführt. Entgegenstehende AGB werden nicht akzeptiert. Individuelle Vertragsabreden gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
1.3 Kunde / Verbraucher und Unternehmer
Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer, soweit etwas Anderes nicht bestimmt ist. Gemäß §13 Bürgerliches Gesetzbuch ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Gemäß §14 Bürgerliches Gesetzbuch ist Unternehmer eine natürliche Person oder juristische Person (z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft) oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (z.B. Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Soweit von der Person des „Kunden“ in männlicher Form die Rede ist, ist hiermit auch stets sowohl die weibliche als auch die diverse Anrede gemeint.
2. Vertrag
2.1 Zustandekommen
Ein Kaufvertrag kommt durch
Angebot seitens Küster-IT und Annahme des Angebots durch den
Kunden zustande. Das Angebot von Küster-IT kann auch mündlich
in den Geschäftsräumen des Kunden erfolgen. Ein solches
mündliches Angebot wird durch vorbehaltlose Annahme der Ware
stillschweigend angenommen.
Soweit Küster-IT dem Kunden ein schriftliches Angebot
unterbreitet, ist Küster-IT an dieses Angebot 14 Tage gebunden,
soweit auf dem Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes
vermerkt ist. Ein mündlich unterbreitetes Angebot kann vom
Kunden nur sofort angenommen werden.
2.2 Lieferungsvorbehalt
Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt, dass Küster-IT – soweit die Ware nicht lagervorrätig ist – durch den jeweiligen Zulieferer rechtzeitig und korrekt nach Art und Menge beliefert wird. Dieser Vorbehalt gilt nur dann, wenn Küster-IT das etwaige Ausbleiben der Lieferung nicht zu vertreten hat, insbesondere rechtzeitig ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen hat. Ist die Ware nicht verfügbar, wird der Kunde von Küster-IT über diesen Umstand unverzüglich informiert. Hat der Kunde den Kaufpreis und Nebenkosten (z.B. Versandkosten) bereits gezahlt, werden diese von Küster-IT unverzüglich zurückerstattet oder können, jedoch nur so weit der Kunde dies ausdrücklich wünscht, mit einer anderen Bestellung verrechnet werden.
2.3 Vertragsinhalt; wesentliche Merkmale der Ware
Der Inhalt des zwischen dem Kunden und Küster-IT zustande kommenden Vertrages und damit auch die wesentlichen Merkmale der Ware bestimmen sich nach der von Küster-IT im Angebot erklärten Warenbeschreibung, nach öffentlichen Äußerungen von Küster-IT oder eines Gehilfen, oder nach öffentlichen Äußerungen des Herstellers der Ware (§4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder eines Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache, es sei denn, dass Küster-IT die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung des Kunden nicht beeinflussen konnte. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Küster-IT über den Inhalt des Vertrages oder die Merkmale der Ware gehen der vorstehend geschilderten, anderweitigen Bestimmung des Vertragsinhalts oder der Warenmerkmale vor.
2.4 Vertragssprache
Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. Eine einfache Übersetzung z.B. durch automatisierte Programme ist zu Verständniszwecken nutzbar jedoch nicht rechtsverbindlich.
3. Preise/Kosten, Zahlungsweise, Fälligkeit
3.1 Preise/Kosten
Im Kaufpreis für Verbraucher ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten, Angebote und Kaufpreise für Unternehmen und gewerbliche Kunden sind rein Netto. Ist die Lieferung an den Kunden aus Gründen nicht möglich, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. Abwesenheit trotz vorheriger Terminabsprache; fehlende Möglichkeit der Lieferbarkeit wegen zu großer Abmessungen der Ware trotz deutlicher und verständlicher Angabe der Abmessung in der Artikelbeschreibung), so trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten für den erfolglosen Versuch einer Anlieferung.
3.2 Zoll
Abhängig von den individuellen rechtlichen Bedingungen des Landes, in dem der Käufer seinen Sitz hat, können zusätzlich zum Kaufpreis Einfuhrabgaben anfallen, die vom Käufer zu zahlen sind. Zu den Einfuhrabgaben gehören Zölle, die Einfuhrumsatzsteuer und besondere Verbrauchsteuern, wie z.B. Branntwein- oder Tabaksteuer. Als Zölle werden Abgaben oder Steuern bezeichnet, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern zu entrichten sind. Innerhalb der Europäischen Union sind keine Zollgebühren zu zahlen. Küster-IT empfiehlt dem Kunden, sich bei der für ihn zuständigen nationalen Zollbehörde über Einfuhrabgaben zu informieren.
3.3 Fälligkeit des Kaufpreises
Soweit etwas Anderes nicht vereinbart ist, ist der Kaufpreis mit Lieferung der Ware sofort fällig.Bei Zahlungsweise „Vorauskasse“ ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Kaufpreis sofort fällig, nachdem der Kunde das Angebot von Küster-IT angenommen hat.Von vorstehender Regelung abweichend ist bei Nachnahmesendungen der Kaufpreis fällig nach tatsächlichem Übergabeangebot der vertragsgegenständlichen Ware durch den von Küster-IT beauftragten Zusteller (z.B. DHL) an der vom Kunden angegebenen Lieferadresse.
3.4 Zahlungsweise
4. Gefahrübergang
4.1 Gefahrübergang bei Verbrauchern
Soweit der Kunde privat handelnder Verbraucher gemäß Ziff. 1.3 dieser AGB ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Sache an den Kunden auf diesen über.
4.2 Gefahrübergang bei Unternehmern
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht, soweit der Kunde gewerblich tätiger Unternehmer gemäß Ziff.1.3 dieser AGB ist, mit der Auslieferung der Sache an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Unternehmung auf den Kunden über; Erfüllungsort ist nur in diesem Fall (Käufer ist Unternehmer) der Hauptsitz von Küster-IT.
4.3 Gefahrübergang bei Annahmeverzug
Die Gefahr geht auch dann auf den Käufer über, wenn sich dieser in Annahmeverzug befindet.
5. Lieferung
5.1 Lieferadresse
Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse. Die Lieferadresse kann von der Rechnungsadresse abweichen. Wird keine Lieferadresse angegeben, wird an die Rechnungsadresse geliefert. Auf den Selbstbelieferungsvorbehalt (vgl. 2.2) macht Küster-IT aufmerksam.
5.2 Lieferfrist
Ist bei einem bei Küster-IT vorrätigen Artikel keine Lieferfrist angegeben, so besteht eine Lieferfrist von 10 Tagen, wenn sämtliche Voraussetzungen für eine Auslieferung der Ware (Zahlung bei vereinbarter Vorkasse, korrekte Adressangaben) erfüllt sind.
6. Kundendienst / Verfahren zum Umgang mit Beschwerden
Der Kundendienst von Küster-IT ist für Fragen und Beschwerden werktags von 10.00 – 16.00 Uhr unter den unter Ziff. 1.1 genannten oder weiteren auf der Webseite zu findenden Kontaktdaten zu erreichen.Soweit von dem Kunden gegenüber Küster-IT eine Beschwerde erhoben wird, wird diese von Küster-IT aufgenommen und zu dem Kaufvorgang des Kunden im EDV-System von Küster-IT hinterlegt. Sodann erfolgt von Küster-IT eine Rückmeldung per E-Mail oder, soweit keine E-Mail-Adresse bei Küster IT hinterlegt wurde, auf anderem Kommunikationsweg (z.B. Telefon oder Postbrief), wie mit der Beschwerde des Kunden umgegangen wurde und ob gegebenenfalls Abhilfe für den relevanten Sachverhalt geschaffen werden konnte. Soweit in einer Beschwerde des Kunden (auch) die Geltendmachung gesetzlicher Gewährleistungsrechte zu erkennen ist, werden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Für Verbraucher gilt:
Küster-IT behält sich das Eigentum an der Kaufsache vor, bis der jeweilige Kaufpreis und die jeweiligen Versandkosten bezahlt sind. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Küster-IT unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Küster-IT Klage gemäß §771 ZPO erheben kann.
7.2. Für Unternehmer gilt:
Küster-IT behält sich das Eigentum an der gelieferten Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Küster-IT berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen und bereitgestellte Dienstleistungen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit einzuschränken. In der Zurücknahme der Kaufsache durch Küster-IT liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Küster-IT ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Küster-IT unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Küster-IT Klage gemäß §771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Küster-IT die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Küster-IT entstandenen Ausfall.Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt Küster-IT jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderung von Küster-IT ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Firma Küster-IT, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Küster-IT verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann Küster-IT verlangen, dass der Kunde Küster-IT die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für Küster-IT vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, Küster-IT nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Küster-IT das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.Wird die Kaufsache mit anderen, Küster-IT nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Küster-IT das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde Küster-IT anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Küster-IT.Der Kunde tritt Küster-IT auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen von Küster-IT gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.Küster-IT verpflichtet sich, die Küster-IT zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten von Küster-IT die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Küster-IT.
8. Gewährleistung / Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
Dem Kunden stehen Gewährleistungsansprüche für Mängel nach den gesetzlichen Bestimmungen (sog. „gesetzliches Mängelhaftungsrecht“) zu. Küster-IT gewährt dem Kunden keine eigene Garantie gemäß §443 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auf die angebotenen Waren. Der Kunde kann der Produktdokumentation entnehmen, ob eine Garantie seitens des Herstellers oder eines Dritten besteht, die neben die Gewährleistung von Küster-IT tritt. Garantieansprüche aus einer Herstellergarantie begründen ein eigenes Rechtsverhältnis zu dem Hersteller und sind direkt gegenüber diesem geltend zu machen. Garantieansprüche aus der Garantie eines Dritten begründen ein eigenes Rechtsverhältnis zu dem Dritten und sind direkt gegenüber diesem geltend zu machen.
9. Softwareverkauf
Bei der Lieferung von Software und Benutzerhandbüchern gelten – allein für das Produkt Software - neben den vorliegenden AGB von Küster-IT die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers bzw. Vertreibers. Mit der Entgegennahme der Software erkennen Sie deren Geltung an.
10. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der anderen AGB-Regelungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz von Küster-IT, derzeit Neumünster, zuständig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde Verbraucher ist, aber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Küster-IT ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers, der Unternehmer ist, zu klagen. Das Recht, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine
Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Auf Wunsch kann eine
verschlüsselte Kommunikation angeboten werden.